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Als Basis gelten die „AGB“ der BS MediaVision AG. Folgende Zusatzbestimmungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen der BS MediaVision AG und ihren Kunden, welche Software-Entwicklungen jeglicher Art der BS MediaVision AG in Anspruch nehmen.
Die BS MediaVision AG bietet dem Kunden Leistungen im Bereich der Software-Entwicklung an. Dazu gehören unter anderem Hardware, Software, Leitsysteme, Netzwerke und Engineering. Für Umfang und Ausführung der Leistungen ist die Abmachung zwischen dem Kunden und der BS MediaVision AG massgebend.
Der Kunde ist verantwortlich für die Definition der Anforderungen, welche durch die Software erfüllt werden muss. Der Kunde macht die BS MediaVision AG rechtzeitig auf besondere technische Voraussetzungen sowie auf die gesetzlichen, behördlichen und anderweitigen Vorschriften am Bestimmungsort aufmerksam, soweit diese für die Ausführung der Dienstleistung und den Gebrauch der Maschinen von Bedeutung sind. Er übergibt der BS MediaVision AG alle notwendigen Dokumente und Unterlagen.
Der Kunde überwacht die Leistungen von sich aus und trägt für den Fortschritt, die Richtigkeit und Zweckmässigkeit des Projektes eine Mitverantwortung.
Ohne besondere Abrede darf der Kunde die überlassene Software, das Know-how, die Datenträger und die Dokumentationen im vorgesehenen Umfang selbst nutzen, nicht aber an Dritte weitergeben. Jedes Erweitern, Ändern oder Kopieren der Software durch den Kunden oder einen anderen Lieferanten benötigt die schriftliche Zustimmung der BS MediaVision AG. Auf allen Modifikationen und Kopien sind die gleichen Schutzrechtsmerkmale wie auf dem Original anzubringen. Sind Software, Unterlagen oder andere Arbeitsergebnisse speziell für den Kunden entwickelt worden und kann die BS MediaVision AG notwendige Anpassungen nicht marktkonform ausführen, darf der Kunde zum Zweck der Wartung und Weiterentwicklung die notwendigen Unterlagen und Source-Codes gegen eine angemessene Entschädigung von der BS MediaVision AG anfordern. Das Eigentum an der Software und am Know-how sowie das Recht zur weiteren Verwendung bleibt in allen Fällen bei der BS MediaVision AG oder seinen Lizenzgebern, auch wenn der Kunde Softwareprogramme oder Know-how-Aufzeichnungen nachträglich ändert.
Sofern kein besonderes Abnahmeverfahren vereinbart ist, hat der Kunde die erbrachten Leistungen selbst zu prüfen. Ist ein funktionsfähiges System versprochen, kann der Kunde von der BS MediaVision AG verlangen, dass sie ihm die vereinbarten Erfüllungskriterien demonstriert. Der Kunde hat allfällige Mängel schriftlich bekannt zu geben. Unterlässt er die Anzeige innerhalb von 10 Tagen nach der Lieferung, gelten alle Funktionen als erfüllt und die Lieferung als genehmigt.
Die BS MediaVision AG steht gegenüber dem Kunden dafür ein, dass die Produkte und Dienstleistungen die schriftlich zugesicherten Eigenschaften erfüllen. Der Kunde ist sich bewusst, dass sich auch bei sorgfältigster Entwicklung und Beratung Fehler einschleichen können, dass kein Lieferant über die schriftlichen Zusicherungen hinaus eine Gewährleistung erbringen und für die vollständige Erreichung aller erhofften Ziele einstehen kann. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Störungen wie natürliche Abnützung, höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, Eingriffe des Kunden oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder extreme Umgebungseinflüsse. Im Rahmen der Gewährleistung behebt die BS MediaVision AG die Mängel, die nachweisbar auf Unsorgfalt zurückgehen. Der Kunde hält dafür eine einwandfreie Fehlerdokumentation bereit. Die BS MediaVision AG erbringt die Gewährleistung nach ihrer Wahl in den eigenen Räumen oder beim Kunden, welcher freien Zugang gewährt. Demontage und Montage, Transport, Verpackungs-, Reise- und Aufenthaltskosten gehen zu Lasten des Kunden. Ersetzte Teile werden Eigentum der BS MediaVision AG.
Kann ein Mangel nicht beseitigt werden, hat der Kunde Anspruch auf eine Preisminderung und bei Verschulden der BS MediaVision AG zudem auf Ersatz des nachgewiesenen unmittelbaren Schadens, jedoch insgesamt auf höchstens zwanzig Prozent des Wertes der mangelhaften Leistung. Weitere Ansprüche aus Gewährleistung sind ausgeschlossen. Insbesondere kann der Kunde nicht vom Vertrag zurücktreten oder den Ersatz von Folgekosten verlangen.
Sofern dies nicht vertraglich ausgeschlossen ist, können die Lieferanten bei Vertragsabschluss eine Anzahlung bis zu einem Drittel der Projektsumme und während der Projektentwicklung Teilzahlungen im Wert der erfolgten Leistung verlangen.
Die BS MediaVision AG schlägt dem Kunden rechtzeitig vor Inbetriebnahme eine Service- und Wartungsorganisation mit den notwendigen Ansprechpartnern, Prozeduren, Voraussetzungen und Kostenfolgen vor.
Wabern, September 2004
11.08.2010
Die neue Firma AST & FISCHER AG lanciert die neue Webseite pünktlich für den Umzug in den Businesspark Grünau in Wabern.
08.07.2010
Anforderungen: Fundierte Erfahrung mit JAVA, langjährige Erfahrung mit PHP/MySQL, sehr gute Kenntnisse in HTML, CSS, Javascript, JQuery, Kenntnisse in .Net, Flash/Flex, jQuery, Prototype, Scriptaculous und Joomla! von Vorteil.
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05.07.2010
Mit dem Relaunch der Website passt sich die Allpack Group AG Ihrem aktuellen Corporate Design an.